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  1. Das Deutsche Rote Kreuz
  2. Das Rote Kreuz in Schwanewede
  3. Satzung DRK Schwanewede

§ 2 und § 3 der Satzung des DRK

Foto_Satzung_klein.jpg C.J. DRK Schwan

§ 2 - Selbstverständnis

(1) Das Deutsche Rote Kreuz ist die Gesamtheit aller Mitglieder, Verbände, Vereinigungen, privatrechtlichen Gesellschaften und Einrichtungen des Roten Kreuzes in der Bundesrepublik Deutschland. Die Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz steht ohne Unterschied der Nationalität, der ethnischen Zugehörigkeit, des Geschlechts, der Religion und der politischen Überzeugung allen offen, die gewillt sind, bei der Erfüllung der Aufgaben des Deutschen Roten Kreuzes mitzuwirken.

(2) Der Ortsverein bekennt sich zu den sieben Grundsätzen der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung:

- Menschlichkeit

- Unparteilichkeit

- Neutralität

- Unabhängigkeit

- Freiwilligkeit

- Einheit

- Universalität.

Diese Grundsätze sind für den Ortsverein und seine Gliederungen (Organisationen, privatrechtliche Gesellschaften und Einrichtungen) sowie für deren Mitglieder verbindlich. Das Deutsche Rote Kreuz ist gemeinsam mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sowie den anderen anerkannten Nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften ein Bestandteil der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung.

§ 3 - Aufgaben

(1) Der Ortsverein stellt sich aufgrund seines Selbstverständnisses (§2) folgende Aufgaben: • Verbreitung der Kenntnisse des Humanitären Völkerrechts sowie der Grundsätze und Ideale der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung • Hilfe für die Opfer von bewaffneten Konflikten, Naturkatastrophen und anderen Notsituationen • Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben • Förderung der Gesundheit, der Wohlfahrt und der Jugend• Förderung der Entwicklung nationaler Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften• Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements im sozialen Netzwerk• Erschließung zeitgemäßer Aufgabenfelder(2) a) Der Ortsverein nimmt im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit die Aufgaben des Roten Kreuzes nach den Grundsätzen des § 2 wahr.

Satzung zum Download